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Recht & Steuern

Maklerprovision in NRW: Wer zahlt wieviel? (Stand 2026)

Bestellerprinzip, gesetzliche Höchstgrenzen, typische Sätze in Paderborn. Eine verständliche Übersicht für Verkäufer und Käufer.

15.05.20267 Min. LesezeitMaklerprovision NRW · Bestellerprinzip · Maklerkosten Paderborn

Kurz vorab: Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in ganz Deutschland das Bestellerprinzip auch für den Immobilienverkauf. Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision in der Regel hälftig, eine einseitige Belastung des Käufers ist nicht mehr zulässig. In Paderborn liegen die üblichen Sätze bei 3,57 % je Partei (inkl. Mehrwertsteuer), zusammen also 7,14 % vom Kaufpreis.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip stammt ursprünglich aus dem Mietrecht und wurde durch das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten (§ 656c und § 656d BGB) auf den Verkauf von Wohnimmobilien übertragen. Es regelt, wer die Provision tatsächlich tragen muss, nämlich grundsätzlich derjenige, der den Makler beauftragt hat.

Konkret: Beauftragt der Verkäufer einen Makler, darf er höchstens 50 % der Provision auf den Käufer abwälzen. Beide müssen also mindestens denselben Betrag zahlen. Diese Regel gilt für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher.

Übliche Sätze in Paderborn und Umgebung

Die Provisionshöhe ist nicht gesetzlich fixiert, sondern frei verhandelbar. In NRW haben sich folgende Sätze etabliert:

ParteiProvision (inkl. 19 % USt.)
Verkäufer3,57 % vom Kaufpreis
Käufer3,57 % vom Kaufpreis
Gesamt7,14 % vom Kaufpreis

Bei einem Verkaufspreis von 400.000 € entstehen also pro Partei Maklerkosten von etwa 14.280 €. Die Provision wird mit dem notariellen Kaufvertrag fällig, vorab darf sie nicht gefordert werden.

Wer zahlt bei Vermietungen?

Bei Wohnraum-Vermietungen gilt das Bestellerprinzip strenger: Den Makler zahlt grundsätzlich derjenige, der den Auftrag erteilt hat, meist der Vermieter. Eine Umlage auf den Mieter ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig (z. B. wenn der Mieter den Makler von sich aus beauftragt hat). Die Höchstgrenze liegt bei zwei Netto-Kaltmieten plus Mehrwertsteuer.

Ist die Provision verhandelbar?

Ja. Die ortsübliche Provision ist eine Orientierung, kein Muss. In besonderen Konstellationen, etwa bei hochpreisigen Objekten, mehreren Einheiten oder besonders schnellem Verkauf, lassen sich die Sätze nach unten verhandeln. Wichtig ist, dass die Vereinbarung schriftlich erfolgt und die Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer rechtlich sauber ist.

Worauf Sie achten sollten

  • Schriftlicher Maklervertrag: Provision muss vor Vermarktung schriftlich vereinbart werden (§ 656a BGB).
  • Klare Aufteilung: Wer zahlt wie viel? Eine ungleiche Verteilung zugunsten des Verkäufers ist unzulässig.
  • Fälligkeit erst bei Abschluss: Vorauszahlungen sind nicht zulässig.
  • Erfolgsabhängig: Ohne erfolgreichen Kaufvertragsabschluss keine Provision.

Was bekommen Sie für die Provision?

Eine seriöse Maklerleistung umfasst weit mehr als das Schalten einer Anzeige:

  • Fundierte Marktwert-Einschätzung auf Basis aktueller Vergleichsdaten
  • Professionelles Exposé mit hochwertigen Fotos und ggf. Grundrissen
  • Zielgerichtete Vermarktung auf relevanten Portalen und im eigenen Netzwerk
  • Filterung unseriöser Anfragen, Bonitätsprüfung der Käufer
  • Besichtigungsorganisation und -durchführung
  • Vorbereitung und Begleitung zum Notartermin

In Paderborn rechnen wir typischerweise mit 50 bis 80 Arbeitsstunden über drei bis sechs Monate pro Vermittlung, entsprechend sind die Sätze kalkuliert.

Wir besprechen Ihren Fall persönlich

Sie überlegen, in Paderborn oder Umgebung eine Immobilie zu verkaufen und möchten wissen, was die Maklerprovision in Ihrem konkreten Fall bedeutet? Wir nehmen uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch und erklären Ihnen transparent, was unsere Leistung umfasst und wie sich die Kosten verteilen, gerne auch mit einer kostenfreien Markteinschätzung für Ihre Immobilie.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision in NRW?+
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip auch für Verkaufs-Vermittlungen: Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision in der Regel hälftig. Bei Vermietungen zahlt grundsätzlich, wer den Makler beauftragt hat.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Paderborn?+
Marktüblich sind 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.) für Käufer und 3,57 % für Verkäufer, zusammen also 7,14 % vom Kaufpreis. Die Provision wird mit dem notariellen Kaufvertrag fällig.
Gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze?+
Eine starre Obergrenze gibt es nicht, allerdings darf die Provision laut Bestellerprinzip nicht einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Beide Parteien tragen mindestens 50 %.
Wann ist die Provision fällig?+
Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Eine Vorab-Zahlung ist gesetzlich nicht zulässig.

Persönliches Gespräch?

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