Zum Inhalt springen
Keystone Immobilien

Immobilie verkaufen

Grundstück verkaufen in Paderborn

Was auf dem Grundstück gebaut werden darf, entscheidet über seinen Wert.

Beim Grundstücksverkauf zählt nicht der Quadratmeter, sondern das Baurecht. Zwei benachbarte Flächen gleicher Größe können im Wert weit auseinanderliegen, wenn die eine im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und die andere im Außenbereich. Deshalb steht am Anfang keine Preisschätzung, sondern die Frage, was auf der Fläche nach geltendem Recht überhaupt entstehen darf, in welcher Höhe, in welcher Bauweise und mit welcher Grundflächenzahl.

Die zweite entscheidende Frage ist die Erschließung. Ein Grundstück, das an Straße, Kanal, Wasser, Strom und Telekommunikation angeschlossen ist, wird anders bewertet als eine Fläche, für die diese Anschlüsse noch hergestellt und bezahlt werden müssen. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch können erheblich sein, und die Frage, ob sie bereits abgerechnet wurden, gehört vor die Vermarktung und nicht in die Preisverhandlung.

Bodenrichtwerte für Paderborn und die umliegenden Gemeinden sind über das amtliche Informationssystem BORIS.NRW kostenfrei einsehbar. Sie sind ein Orientierungswert für eine Zone, nicht der Wert Ihres Grundstücks: Zuschnitt, Erschließungszustand, Altlastenverdacht, Baulasten und die konkrete Bebaubarkeit verschieben den Preis in beide Richtungen. Wir rechnen diese Faktoren durch und sagen Ihnen, wo Ihre Fläche im Verhältnis zum Richtwert steht.

Worauf es beim Thema Grundstück verkaufen ankommt

Bebauungsplan oder § 34 BauGB

Liegt Ihr Grundstück in einem qualifizierten Bebauungsplan, ist die zulässige Nutzung klar geregelt. Ohne Plan richtet sich die Bebaubarkeit im Innenbereich nach § 34 BauGB, also danach, ob sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Das ist Auslegungssache und damit Verhandlungsrisiko für den Käufer. Eine Bauvoranfrage schafft hier Klarheit und macht die Fläche messbar wertvoller.

Erschließungsbeiträge klären, bevor inseriert wird

Ob die Erschließung technisch hergestellt und beitragsrechtlich abgerechnet ist, sind zwei verschiedene Fragen. Eine offene Abrechnung kann den Käufer nachträglich treffen und wird von ihm im Zweifel vom Kaufpreis abgezogen. Die Auskunft erteilt die Gemeinde, sie kostet nichts und beendet eine der häufigsten Diskussionen in der Verhandlung.

Baulasten und Grunddienstbarkeiten

Wegerechte, Leitungsrechte, Abstandsflächenübernahmen und Stellplatzbaulasten schränken die Bebaubarkeit ein. Grunddienstbarkeiten stehen im Grundbuch, Baulasten dagegen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde und damit an einer Stelle, in die selten jemand von sich aus schaut. Wir holen beide Auskünfte ein, bevor die Fläche in die Vermarktung geht.

Altlastenverdacht früh ausräumen

Bei ehemals gewerblich genutzten Flächen, alten Hofstellen oder aufgefüllten Grundstücken lohnt der Blick ins Altlastenkataster des Kreises. Ein eingetragener Verdacht macht den Verkauf nicht unmöglich, muss aber offengelegt werden. Wer ihn verschweigt, riskiert Schadenersatzansprüche, auch wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss steht.

Vorkaufsrecht der Gemeinde einplanen

Nach § 24 BauGB kann der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen. Der Notar holt nach der Beurkundung ein Negativzeugnis ein, und erst danach kann die Eigentumsumschreibung weitergehen. Das ist Routine, kostet aber einige Wochen. Wer den Termin für die Kaufpreiszahlung darauf abstimmt, vermeidet unnötigen Ärger mit dem Käufer.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Wir fordern an, was fehlt, und zwar bevor die Vermarktung startet. Fehlende Papiere sind der häufigste Grund dafür, dass sich ein Verkauf um Wochen verschiebt.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte mit eingezeichneten Grenzen
  • Auszug aus dem Bebauungsplan oder Auskunft zur Bebaubarkeit
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsauskunft der Gemeinde
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Sofern vorhanden: Bodengutachten oder Vermessungsunterlagen
  • Bei bestehender Bebauung: Abbruchkosten-Einschätzung

Erst der Wert, dann die Entscheidung

Sie bekommen eine begründete Preisspanne aus tatsächlich erzielten Vergleichsverkäufen und eine ehrliche Einschätzung, ob der Zeitpunkt günstig ist. Kostenfrei und ohne Verpflichtung, uns zu beauftragen.

Wertermittlung starten

FAQ

Häufige Fragen: Grundstück verkaufen in Paderborn

Wie finde ich den Wert meines Grundstücks heraus?

Der Bodenrichtwert über BORIS.NRW ist der Einstieg und kostet nichts. Er gilt allerdings für eine ganze Zone und unterstellt ein normiertes Grundstück. Ihr konkreter Wert weicht davon ab, sobald Zuschnitt, Größe, Erschließungszustand, Hanglage, Baulasten oder ein Altlastenverdacht ins Spiel kommen. Auch die zulässige Geschossflächenzahl wirkt unmittelbar auf den Preis, weil ein Bauträger nach möglichen Wohneinheiten rechnet und nicht nach Quadratmetern Fläche. Wir setzen auf dem Richtwert auf und rechnen die Zu- und Abschläge nachvollziehbar dazu.

Muss ich mein Grundstück vor dem Verkauf vermessen lassen?

Nur wenn Sie eine Teilfläche verkaufen oder die Grenzen strittig sind. Beim Verkauf des gesamten Flurstücks reicht die vorhandene Flurkarte. Teilen Sie dagegen ab, braucht es eine amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das Katasteramt, und die Kosten dafür trägt üblicherweise der Verkäufer. Planen Sie hier Vorlauf ein, denn die Teilung muss katastermäßig vollzogen sein, bevor das Grundbuchamt das neue Flurstück umschreiben kann.

Ist der Verkauf an einen Bauträger sinnvoll?

Es kommt darauf an, wie viele Wohneinheiten auf der Fläche zulässig sind. Ein Bauträger rechnet den Kaufpreis rückwärts aus dem erzielbaren Verkaufserlös der geplanten Einheiten abzüglich Baukosten und Marge. Bei größeren, gut erschlossenen Grundstücken mit klarem Baurecht zahlt er deshalb oft mehr als eine Privatfamilie. Bei kleinen Zuschnitten für ein einzelnes Einfamilienhaus ist es umgekehrt. Wir sprechen beide Käufergruppen an und vergleichen die Gebote, statt von vornherein nur eine Richtung zu verfolgen.

Fällt beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer an?

Bei unbebauten Grundstücken greift die Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum nicht, weil dort nicht gewohnt wird. Damit bleibt die Zehnjahresfrist zwischen Anschaffung und Verkauf maßgeblich, gerechnet ab dem Datum der jeweiligen Kaufverträge. Liegt der Verkauf innerhalb dieser Frist, ist der Gewinn zu versteuern. Bei geerbten Grundstücken zählt der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, nicht der Erbfall, sodass die Frist häufig längst abgelaufen ist. Die verbindliche Beurteilung gehört zu Ihrem Steuerberater.

Was ist, wenn auf dem Grundstück noch ein altes Gebäude steht?

Dann verkaufen Sie zwei Dinge gleichzeitig: den Boden und ein Abbruchobjekt. Käufer ziehen die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten vom Bodenwert ab, und bei Verdacht auf Asbest oder andere Schadstoffe fallen diese Schätzungen vorsichtshalber hoch aus. Oft lohnt es sich, ein Abbruchangebot einzuholen und dem Exposé beizulegen, weil eine belastbare Zahl den pauschalen Sicherheitsabschlag des Käufers ersetzt.