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Was kostet eine Hausverwaltung? Preise und Leistungen 2026

WEG, Miet- und Sondereigentumsverwaltung im Preisvergleich: übliche Sätze 2026, enthaltene Leistungen, Sonderkosten und woran Sie ein faires Angebot erkennen.

10.06.20268 Min. LesezeitHausverwaltung Kosten · Was kostet eine Hausverwaltung · WEG Verwaltung Kosten

Das Wichtigste in Kürze

  • WEG-Verwaltung kostet üblicherweise 20 bis 35 € pro Wohneinheit und Monat, Mietverwaltung 4 bis 8 % der Brutto-Jahresmiete, Sondereigentumsverwaltung zusätzlich 15 bis 25 € pro Einheit und Monat.
  • Verwaltungskosten der Mietverwaltung sind nicht auf Wohnraummieter umlegbar (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). In der WEG zahlt die Gemeinschaft über das Hausgeld.
  • Sonderleistungen wie Mieterwechsel oder gerichtliche Begleitung werden separat nach Stunden- oder Pauschalsätzen berechnet. Lassen Sie sich diese Preise vorab schriftlich nennen.

Eine Hausverwaltung kostet für eine WEG üblicherweise 20 bis 35 € pro Wohneinheit und Monat, für ein Mietshaus 4 bis 8 % der Brutto-Jahresmiete. Hinter diesen Spannen stecken allerdings sehr unterschiedliche Leistungspakete. Wir zeigen Ihnen, welche Preise üblich sind, was in der Grundvergütung enthalten ist, welche Kosten Sie nicht auf Ihre Mieter umlegen können und woran Sie erkennen, ob ein Angebot sein Geld wert ist.

Was kostet eine Hausverwaltung pro Monat?

Für die WEG-Verwaltung sind 20 bis 35 € pro Wohneinheit und Monat üblich, für die Mietverwaltung 4 bis 8 % der Brutto-Jahresmiete. Die Sondereigentumsverwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung kommt mit 15 bis 25 € pro Einheit und Monat zusätzlich dazu. Bei kleinen Mietshäusern wird statt der Prozentvergütung oft eine Pauschale vereinbart.

Verwaltungsart

Übliche Vergütung

Rechenbeispiel

WEG-Verwaltung

20 bis 35 € pro Wohneinheit pro Monat

10 Einheiten zu je 25 €: 250 € pro Monat für die Gemeinschaft

Mietverwaltung

4 bis 8 % der Brutto-Jahresmiete, kleine Häuser oft Pauschale

42.000 € Jahresmiete zu 6 %: 210 € pro Monat

Sondereigentumsverwaltung

15 bis 25 € pro Einheit pro Monat, zusätzlich zur WEG-Verwaltung

Vermietete Eigentumswohnung: rund 20 € pro Monat

Sonderleistungen

Stunden- oder Pauschalsätze

Mieterwechsel, gerichtliche Begleitung, je nach Vertrag

Welche Verwaltungsart zu Ihrem Objekt passt und wie sich die Aufgaben unterscheiden, lesen Sie in unserem Überblick Hausverwaltung: WEG vs. Mietshaus.

Welche Leistungen sind in der Grundvergütung enthalten?

Die Grundvergütung deckt das laufende Tagesgeschäft ab: Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Kommunikation mit Mietern oder Eigentümern und die Koordination der Instandhaltung. Alles, was über den Regelbetrieb hinausgeht, etwa ein Mieterwechsel oder eine gerichtliche Begleitung, wird als Sonderleistung separat berechnet und sollte im Vertrag mit Preisen ausgewiesen sein.

Grundleistungen in der Mietverwaltung

  • Mieteingangsüberwachung und Mahnwesen
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Kommunikation mit Mietern (Schadensmeldungen, Anfragen, Beschwerden)
  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
  • Regelmäßiges Eigentümer-Reporting

Grundleistungen in der WEG-Verwaltung

  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Hausgeldverwaltung und Zahlungsverkehr der Gemeinschaft
  • Umsetzung der Beschlüsse und Pflege der Beschlusssammlung

Typische Sonderleistungen

  • Neuvermietung bei Mieterwechsel (Inserat, Besichtigungen, Vertrag, Übergabe)
  • Begleitung gerichtlicher Verfahren, etwa bei Mietrückständen oder Räumung
  • Betreuung größerer Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, je nach Vertrag

Vergleichen Sie hier genau: Manche Anbieter locken mit einer niedrigen Grundvergütung und verlagern Standardaufgaben in den Sonderleistungskatalog. Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihr konkretes Objekt, nicht die Zahl auf der ersten Angebotsseite.

Wovon hängt der Preis einer Hausverwaltung ab?

Vier Faktoren bestimmen die Vergütung: die Zahl der Einheiten, der Zustand des Gebäudes, die Lage und der vereinbarte Leistungsumfang. Je mehr Wohnungen ein Objekt hat, desto günstiger wird der Preis pro Einheit. Je mehr Arbeit Zustand und Mieterstruktur verursachen, desto höher fällt die Vergütung aus.

  • Objektgröße: Ein Zehnparteienhaus verteilt Fixkosten wie Buchhaltung und Abrechnung auf mehr Einheiten als ein Dreifamilienhaus. Pro Wohnung sinkt der Preis.
  • Zustand: Sanierungsbedürftige Gebäude bedeuten mehr Schadensmeldungen, mehr Handwerkertermine und mehr Abstimmung. Das schlägt sich in der Vergütung nieder.
  • Lage: Anfahrtswege und das regionale Preisniveau spielen mit. Ein Objekt in Streulage kostet in der Betreuung mehr als eines im Kerngebiet des Verwalters.
  • Leistungsumfang: Vollverwaltung mit zugesagten Reaktionszeiten und ausführlichem Reporting kostet mehr als ein Basispaket. Wichtig ist, dass der Umfang zu Ihrem Objekt passt.

Kann ich die Verwaltungskosten auf meine Mieter umlegen?

Nein, bei Wohnraum nicht. Verwaltungskosten gehören ausdrücklich nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV) und bleiben beim Eigentümer. In der WEG trägt die Gemeinschaft die Verwaltervergütung über das Hausgeld, also jeder Eigentümer anteilig nach seinem Miteigentumsanteil.

Auf Wohnraummieter umlegen dürfen Sie nur die 17 Betriebskostenpositionen aus § 2 BetrKV, etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr und Gebäudereinigung. Heizkosten sind nach der Heizkostenverordnung zu 50 bis 70 % verbrauchsabhängig abzurechnen. Bei Gewerbemietverträgen kann eine Umlage der Verwaltungskosten vertraglich vereinbart werden, bei Wohnraum ist sie ausgeschlossen. Immerhin: Als Vermieter können Sie die Verwaltungskosten in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen.

Warum wird die billigste Verwaltung oft teuer?

Weil die Folgekosten schlechter Verwaltung die Ersparnis schnell übersteigen. Schon ein bis zwei Monate zusätzlicher Leerstand kosten bei 700 € Kaltmiete rasch mehr, als der Preisunterschied zwischen einem günstigen und einem soliden Verwalter in einem ganzen Jahr ausmacht. Drei Punkte entscheiden über die wahren Kosten.

Reaktionszeit

Eine Verwaltung, die auf Schadensmeldungen tagelang nicht reagiert, macht aus kleinen Reparaturen teure Schäden und aus zufriedenen Mietern Kündigungen. Fragen Sie konkret nach, in welcher Zeit Anfragen beantwortet werden, und lassen Sie sich das schriftlich zusagen.

Leerstand und Wiedervermietung

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Mietshaus mit 42.000 € Jahresmiete liegen zwischen 5 % und 7 % Verwaltervergütung 840 € pro Jahr. Steht eine Wohnung mit 700 € Kaltmiete nach einem Auszug nur zwei Monate länger leer, weil die Neuvermietung schleppend läuft, sind 1.400 € verloren. Die vermeintliche Ersparnis ist damit mehr als aufgebraucht.

Mahnwesen und Fristen

Liegen gebliebene Mahnungen lassen Mietrückstände anwachsen, bis am Ende nur noch der Rechtsweg bleibt. Und versäumt die Verwaltung die Betriebskostenabrechnung, wird es richtig teuer: Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Preis-Leistungs-Checkliste: So vergleichen Sie Angebote

Vergleichen Sie nie nur den Monatspreis, sondern immer den Leistungskatalog dahinter. Ein faires Angebot benennt Grundleistungen und Sonderleistungen mit Preisen, nennt feste Ansprechpartner und Reaktionszeiten und regelt Laufzeit und Kündigungsfrist eindeutig. Was nicht schriftlich zugesagt ist, hilft Ihnen im Streitfall nicht weiter.

  • Vollständiger Leistungskatalog: Welche Aufgaben deckt die Grundvergütung ab?
  • Sonderleistungen mit konkreten Stunden- oder Pauschalsätzen ausgewiesen
  • Erlaubnis nach § 34c GewO (für gewerbliche Verwalter gesetzlich vorgeschrieben)
  • Bestehende Berufshaftpflichtversicherung
  • Fester Ansprechpartner statt anonymer Hotline
  • Schriftlich zugesagte Reaktionszeiten auf Mieter- und Eigentümeranfragen
  • Getrennte Konten für Mieten, Kautionen und Hausgeld
  • Klare Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist, häufig 3 Monate zum Vertragsende
  • Referenzobjekte in der Region und Erfahrung mit vergleichbaren Häusern
  • Nachvollziehbare, transparente Abrechnungen mit Belegeinsicht

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Keystone Immobilien betreut Mietshäuser, Sondereigentum und WEG-Gemeinschaften für private und gewerbliche Eigentümer in Paderborn und Umgebung. Sie haben bei uns einen festen Ansprechpartner, erhalten Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden und bekommen Abrechnungen, die Sie ohne Rückfragen nachvollziehen können. Wenn Sie eine Einheit verkaufen oder neu vermieten möchten, übernehmen wir das auf Wunsch aus einer Hand.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung und Monat?+
Für die WEG-Verwaltung sind 20 bis 35 € pro Wohneinheit und Monat üblich, für die Sondereigentumsverwaltung zusätzlich 15 bis 25 € pro Einheit. Die Mietverwaltung wird meist mit 4 bis 8 % der Brutto-Jahresmiete vergütet, bei kleinen Mietshäusern oft als Pauschale. Sonderleistungen wie Mieterwechsel oder gerichtliche Begleitung kommen separat dazu.
Kann ich die Kosten der Hausverwaltung auf meine Mieter umlegen?+
Bei Wohnraum nein: Verwaltungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV) und bleiben beim Eigentümer. In der WEG zahlt die Gemeinschaft die Verwaltervergütung über das Hausgeld, also jeder Eigentümer anteilig. Als Vermieter können Sie die Kosten in der Regel als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Welche Leistungen sind im Grundpreis einer Hausverwaltung enthalten?+
Üblich ist das laufende Tagesgeschäft: Mieteingangsüberwachung, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Mieterkommunikation und Handwerkerkoordination, bei der WEG zusätzlich Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Mieterwechsel und gerichtliche Begleitung sind fast immer Sonderleistungen nach Stunden- oder Pauschalsätzen.
Ist die günstigste Hausverwaltung die beste Wahl?+
Oft nicht. Langsame Wiedervermietung, ausbleibendes Mahnwesen und verspätete Abrechnungen kosten schnell mehr als die Ersparnis: Geht die Betriebskostenabrechnung den Mietern später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu (§ 556 Abs. 3 BGB), sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Vergleichen Sie deshalb Leistungskatalog und Reaktionszeiten, nicht nur den Monatspreis.
Wovon hängt der Preis einer Hausverwaltung ab?+
Von vier Faktoren: Objektgröße (mehr Einheiten bedeuten meist einen günstigeren Preis pro Wohnung), Zustand des Gebäudes, Lage und vereinbartem Leistungsumfang. Ein gepflegtes Zehnparteienhaus in zentraler Lage kostet pro Einheit deutlich weniger als ein sanierungsbedürftiges Haus mit drei Wohnungen in Streulage.

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