Baufinanzierung
Anschlussfinanzierung in Paderborn
Ihre Zinsbindung läuft aus? Wir vergleichen rechtzeitig, statt das erste Angebot zu nehmen.
Die meisten Immobiliendarlehen sind auf zehn oder fünfzehn Jahre zinsgebunden, und am Ende dieser Frist ist die Restschuld selten getilgt. Für den verbleibenden Betrag brauchen Sie eine Anschlussfinanzierung, deren Konditionen komplett neu verhandelt werden. Genau hier verschenken Eigentümer in Paderborn regelmäßig Geld: Sie unterschreiben das Verlängerungsangebot ihrer Bank, weil es bequem ist und weil die Post erst wenige Monate vor Ablauf im Briefkasten liegt. Ein Vergleich hätte oft mehrere tausend Euro über die Restlaufzeit gebracht.
Sie haben drei Wege. Bei der Prolongation verlängern Sie bei Ihrer bisherigen Bank, ohne neue Bonitätsprüfung und ohne Grundbuchaufwand. Bei der Umschuldung löst eine andere Bank die Restschuld ab, was in der Regel günstiger, aber mit etwas Papierarbeit verbunden ist. Und mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich die heutigen Konditionen für einen Abschluss, der erst in einigen Jahren fällig wird. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Wir sind bankenunabhängig und stellen die Konditionen von über 500 Banken nebeneinander, darunter oft auch Ihre eigene. Sie sehen damit schwarz auf weiß, ob das Verlängerungsangebot mithält oder ob sich ein Wechsel lohnt. Für Sie ist der Vergleich kostenfrei, vergütet wird die Vermittlung von der finanzierenden Bank. Und weil wir auch Ihre Immobilie einschätzen können, sprechen wir über Restschuld und Objektwert im selben Termin, nicht in zwei getrennten Gesprächen.
Worauf es bei Anschlussfinanzierung ankommt
Prolongation: bequem, aber selten das beste Angebot
Ihre Bank bietet Ihnen an, das Darlehen mit neuer Zinsbindung fortzuführen. Das spart Unterlagen, Bonitätsprüfung und Grundbuchaufwand. Der Haken: In das Angebot ist die Bequemlichkeit vieler Kunden eingepreist. Eine Prolongation ist dann die richtige Wahl, wenn sie einem echten Marktvergleich standhält, nicht weil sie zuerst im Briefkasten lag.
Umschuldung: Wechsel mit überschaubarem Aufwand
Bei der Umschuldung löst eine neue Bank Ihre Restschuld ab. Viele Eigentümer scheuen den Schritt wegen vermuteter Wechselkosten. Tatsächlich wird die bestehende Grundschuld meist nicht gelöscht und neu bestellt, sondern an die neue Bank abgetreten. Die Gebühren dafür fallen einmalig an, der Zinsvorteil wirkt dagegen über die gesamte neue Zinsbindung.
Forward-Darlehen: Konditionen von heute für später
Läuft Ihre Zinsbindung erst in einigen Jahren aus, können Sie sich die heutigen Konditionen vorab sichern. Je nach Bank sind Vorlaufzeiten von bis zu 60 Monaten möglich, bezahlt wird das mit einem Forward-Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit steigt. Sie sind dann zur Abnahme verpflichtet, auch wenn die Zinsen bis dahin fallen.
Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Ein Paragraf, den jeder Eigentümer kennen sollte: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung dürfen Sie Ihr Immobiliendarlehen mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch bei einer vereinbarten Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren. Eine lange Zinsbindung bindet also vor allem die Bank, nicht Sie.
Der richtige Zeitpunkt: drei Jahre vorher
Ihre Bank muss sich erst rund drei Monate vor Ablauf melden. Wer bis dahin wartet, verhandelt unter Zeitdruck. Sinnvoll ist der erste Blick etwa drei Jahre vorher: Restschuld prüfen, Zinsniveau einordnen, Forward als Option durchrechnen. Zwölf bis sechs Monate vorher holen wir dann konkrete Angebote ein und vergleichen sie mit Ihrem Verlängerungsangebot.
Wir vergleichen über 500 Banken für Sie
Der Vergleich ist für Sie kostenfrei, vergütet wird die Vermittlung von der finanzierenden Bank. Sie erklären Ihre Situation einmal, nicht bei jeder Bank neu.
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Häufige Fragen zu Anschlussfinanzierung
Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Früher, als die meisten denken. Ihre bisherige Bank ist bei Immobiliendarlehen erst rund drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung verpflichtet mitzuteilen, ob und zu welchen Konditionen sie verlängert. Wer erst dann anfängt zu vergleichen, hat keine Verhandlungsposition mehr. Wir empfehlen: etwa drei Jahre vorher einen ersten Kassensturz, zwölf bis sechs Monate vorher konkrete Angebote einholen, spätestens drei Monate vorher entscheiden. Wenn Sie sehr früh dran sind, ist ein Forward-Darlehen die passende Antwort auf die Frage, was mit den Zinsen bis dahin passiert.
Ist die Umschuldung zu einer anderen Bank teuer?
In der Regel weniger, als viele befürchten. Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld wird meist nicht gelöscht und neu bestellt, sondern per Abtretung auf die neue Bank übertragen. Dafür fallen Notar- und Grundbuchgebühren an, die sich an der Höhe der Grundschuld orientieren und einmalig anfallen. Dem steht der Zinsvorteil gegenüber, der über die gesamte neue Zinsbindung wirkt. Ob sich der Wechsel für Sie rechnet, lässt sich sauber ausrechnen. Wir stellen Ihnen beide Varianten mit den tatsächlichen Zahlen nebeneinander, bevor Sie entscheiden.
Was passiert, wenn ich gar nichts tue?
Dann endet Ihr Darlehen nicht, es läuft weiter. Üblicherweise mit einem variablen Zins, den die Bank festlegt und der selten zu Ihren Gunsten ausfällt. Zusätzlich verlieren Sie die Planbarkeit Ihrer Rate, weil sich der Zins ändern kann. Passieren kann Ihnen dabei nichts Dramatisches, teuer wird es trotzdem. Deshalb lohnt es sich, das Zinsbindungsende im Kalender zu markieren, sobald der Darlehensvertrag unterschrieben ist. Die Restschuld finden Sie in der jährlichen Darlehensabrechnung, das Datum im Vertrag.
Lohnt sich ein Forward-Darlehen für mich?
Ein Forward-Darlehen ist kein Schnäppchen, sondern eine Versicherung gegen steigende Zinsen. Sie sichern sich die heutigen Konditionen für einen Abschluss, der erst in bis zu 60 Monaten startet, und zahlen dafür einen Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit wächst. Fallen die Zinsen bis zum Start, bleiben Sie trotzdem an den vereinbarten Satz gebunden, denn Sie sind zur Abnahme verpflichtet. Ob sich das für Sie lohnt, hängt davon ab, wie viel Planungssicherheit Ihnen wert ist. Wir rechnen die Varianten mit Ihnen durch, ohne Ihnen eine davon aufzudrängen.
Kann ich das Darlehen nach zehn Jahren einfach kündigen?
Ja. Nach § 489 BGB können Sie ein Immobiliendarlehen zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung, nicht der Vertragsabschluss. Das Recht gilt unabhängig davon, ob Sie 15 oder 20 Jahre Zinsbindung vereinbart haben. Wenn Ihr Darlehen also länger als zehn Jahre läuft und das Zinsniveau inzwischen günstiger ist, steht Ihnen der Wechsel offen.

